Finanzierung der Tarife und Leistungen

Ein Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim wird grundsätzlich wie folgt finanziert:

  • Aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnerin oder des Bewohners
  • Durch einen Beitrag der Krankenkasse
  • Durch eine Hilflosenentschädigung (HE), falls die Kriterien dazu erfüllt sind
  • Reichen diese Mittel nicht aus, um den Heimtarif zu bezahlen, können noch Ergänzungsleistungen (EL) bei der Ausgleichskasse der Wohngemeinde beantragt werden.
  • Durch einen Beitrag des Kantons an die Pflegeleistungen ab Pflegestufe 3

Im Wohnen mit Dienstleistungen wird ein Aufenthalt grundsätzlich wie folgt finanziert:

  • Der Tarif der Wohnung und der Dienstleistungspauschale durch den/die Vertragsnehmer/in
  • Die ärztlich verordneten ambulanten Pflegeleistungen werden analog den Spitextarifen erhoben und verrechnet
  • Zusätzlich können Hilflosenentschädigung (HE) und Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden, sofern die dazu erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

Wir empfehlen dringend, eine rechtzeitige Abklärung der Ausrichtung von Hilflosen-Entschädigung (HE) bei der Pro Senectute und für Ergänzungsleistungen (EL) bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde vorzunehmen.