Finanzierung der Tarife und Leistungen
Ein Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim wird grundsätzlich wie folgt finanziert:
- Aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnerin oder des Bewohners
- Durch einen Beitrag der Krankenkasse
- Durch eine Hilflosenentschädigung (HE), falls die Kriterien dazu erfüllt sind
- Reichen diese Mittel nicht aus, um den Heimtarif zu bezahlen, können noch Ergänzungsleistungen (EL) bei der Ausgleichskasse der Wohngemeinde beantragt werden.
- Durch einen Beitrag des Kantons an die Pflegeleistungen ab Pflegestufe 3
Im Wohnen mit Dienstleistungen wird ein Aufenthalt grundsätzlich wie folgt finanziert:
- Der Tarif der Wohnung und der Dienstleistungspauschale durch den/die Vertragsnehmer/in
- Die ärztlich verordneten ambulanten Pflegeleistungen werden analog den Spitextarifen erhoben und verrechnet
- Zusätzlich können Hilflosenentschädigung (HE) und Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden, sofern die dazu erforderlichen Kriterien erfüllt sind.
Wir empfehlen dringend, eine rechtzeitige Abklärung der Ausrichtung von Hilflosen-Entschädigung (HE) bei der Pro Senectute und für Ergänzungsleistungen (EL) bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde vorzunehmen.
